Obligation ist ein vertragliches oder außervertragliches Schuldverhältnis. Bei einem außervertraglichen Schuldverhältnis kann eine Obligation gerichtet werden, weil es sich um eine Recht- oder Vertragverletzung handelt. Soll ein Vertrag entstehen, so darf der Vertrag niemals zum Nachteil eines Menschen sein. Recht kennt keine(n) · Antrag, · Mangel, · Form, · Norm, · Kosten, · Freundlichkeit, · Frist, · Unterwerfung oder · Verschlechterung. Feststellung - Bundesverfassungsgericht BVerfGE 1 BvR 1766/2016 vom 03.11.2016 Juristische Personen im öffentlichen Recht (GR) haben keine Grundrechtberechtigung, sondern sind Grundrecht verpflichtet,