Der 59 Jahre alte Alfred Hartlaub war bis zum 31. Mai 2010 als Hauptkommissar tätig.
Er wurde vorzeitig pensioniert. Wieso?
Es begann im Mai 2009, Hauptkommissar Hartlaub verweigert in einer Sache den âVollzugâ. In der Folge einer Nachfrage seines Vorgesetzen beim Amtsgericht, wird ihm erklärt die Verweigerung sei in Ordnung. Heer Hartlaub besteht jedoch auf eine schriftliche Bestätigung, welche er nicht erhält. Zeitgleich läuft ein Zivilverfahren wegen einer âMietstreitigkeitâ, an der er beteiligt ist. Der gegnerische Rechtsanwalt hat Herrn Hartlaub´s Chef Unterlagen zum Zivilprozeà zukommen lassen, daraufhin wurde Herr Hartlaub zum Polizeiarzt geschickt. Dieser stellte in einer psychologischen Begutachtung fest, dass Herr Hartlaub dienstunfähig ist.
Mit dieser Psychokrankheitskeule wurde Herr H. gezielt aus dem Beamtentum entfernt, weil er auÃerhalb der gewünschten Norm geraten ist.
Im Gespräch mit Jo Conrad bemängelt er die Unwissenheit seiner ehemaligen Kollegen über das Rechtssystem der BRD und möchte dem Missstand mit Aufklärung entgegen wirken.
Desweiteren beschreibt er das Verhalten vieler Polizisten und deren Einstellung zum Beruf und erklärt wie man Kontakt mit der Polizei am besten übersteht. Gerade wenn man auf sein Recht nicht verzichten möchte, sollte man sich mit BRD-Recht gut auskennen und den Beamten quasi die rechtliche Realität auf einem Silbertablett servieren.