Die Polizei ist nicht Grundrecht berechtigt und nicht Grundrecht befugt. Die juristische Polizei kann als Wortmarke nicht klagen, sondern nur beklagt werden. Sie ist immer schuldige Schuldnerin. Das gilt auch für Richter, Staatsanwälte, Banken, Versicherungen, Gerichte, Energieunternehmen und Telekommunikation......, da sie unheilige privat-staatliche Verbände juristischer Personen sind.