Polizeiruf 110 - Folge 59 - Heidemarie Göbel 1979Heidemarie Göbel ist seit fünf Jahren mit dem Biologen Dr. Friedhelm Göbel verheiratet. Auf sein Drängen hin gab sie einst ihr Medizinstudium auf und wurde von dem egoistischen Friedhelm mit der Zeit immer mehr in die Rolle der ihm dienenden Ehefrau gedrängt. Als Friedhelm zur Kur fahren will, fordert er sie auf, seine Koffer zu packen und Heidemarie weigert sich. Sie fährt frühzeitig auf Arbeit, hat sie doch gegen seinen Willen eine Tätigkeit als Atelierassistentin beim Film angenommen, wo auch ihre Schwester Kerstin Bremer arbeitet. Friedhelm begibt sich kurz in sein Institut. In der Post findet er die Scheidungspapiere, die Heidemarie ihm über ihren Anwalt hat zustellen lassen. Friedhelm sucht sie am Set auf und eröffnet ihr, dass sie ihm alles zu verdanken habe und sie ihn all die Jahre nur ausgenommen habe. Sie werde ihn mit den Dingen verlassen, die sie bei sich hatte, als sie zu ihm gekommen sei. Heidemarie wiederum kündigt an, ihm all die Arbeit in Rechnung zu stellen, die sie in den vergangenen Jahren für ihn erledigen musste.
Friedhelm ist in finanziellen Schwierigkeiten, weil er hohe Summen in den Kauf von wertvollen Uhren für seine Sammlung investiert hat. Er will heimlich einen Teil des 200.000 Mark teuren Familienschmucks verkaufen, den er für den Zweck aus der Bank nach Hause geholt hat. In der Nacht, in der Friedhelm auf dem Weg zur Kur ist, wird Heidemarie zu Hause überfallen und mit Ether betäubt. Der Einbrecher spritzt ihr ein Barbiturat und stiehlt anschließend den Familienschmuck und mehrere Uhren im Wert von 10.000 Mark. Als der Täter an der Tür klingelte, telefonierte Heidemarie gerade mit ihrer Schwester, die die Tat übers Telefon mithörte. Sie verständigt die Polizei. Oberleutnant Jürgen Hübner nimmt die Ermittlungen auf. Die für die Betäubung benutzte Spritze stammt aus Friedhelms Institut. Es fehlt jedoch kein Betäubungsmittel und obwohl die Kollegen dem menschlich schlechten Vorgesetzten kritisch gegenüberstehen, hat niemand ein Motiv für die Tat.